
§1 - Geltungsbereich, Änderungsbefugnis, Vertragsinhalt
§1.1
BSE-Hosting Service erbringt alle Lieferungen und Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen.
§1.2
BSE-Hosting Service ist berechtigt, den Inhalt dieses Vertrages mit Zustimmung des Kunden zu ändern, sofern die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen von BSE-Hosting Service für den Kunden zumutbar ist. Die Zustimmung zur Vertragsänderung gilt als erteilt, sofern der Kunde der Änderung nicht binnen vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. BSE-Hosting Service verpflichtet sich, den Kunden von der Änderungsmitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs innerhalb von sieben Tagen nach Änderung in Kenntnis zu setzen.
§1.3
Von diesen Geschäftsbedingungen insgesamt oder teilweise abweichende AGB des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch dann ausschließlich, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender AGB des Kunden unsere Leistungen vorbehaltlos erbringen.
§1.4
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für zukünftige Geschäfte der Parteien.
§1.5
Die unterschiedlichen Top-Level-Domains (Endungen) werden von einer Vielzahl unterschiedlicher, meist nationaler Organisationen verwaltet. Jede dieser Organisationen zur Vergabe von Domains hat unterschiedliche Bedingungen für die Registrierung und Verwaltung der Top-Level-Domains, der zugehörigen Sub-Level Domains und der Vorgehensweise bei Domainstreitigkeiten aufgestellt. Soweit Top-Level-Domains Gegenstand des Vertrages sind, gelten ergänzend die entsprechenden Vergabebedingungen. Soweit *.de-Domains Gegenstand des Vertrages sind, gelten neben den DENIC-Domainbedingungen , die DENIC-Domainrichtlinien sowie die DENICdirect-Preisliste.
§1.6
BSE-Hosting Service kann seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen oder mehrere Dritte übertragen (Vertragsübernahme). Dem Kunden steht für den Fall der Vertragsübernahme das Recht zu, den Vertrag fristlos zu kündigen.
§2 - Leistungspflichten
§2.1
BSE-Hosting Service gewährleistet eine Erreichbarkeit seiner Server von 99 % im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen der Server aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von BSE-Hosting Service liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.) nicht zu erreichen ist. BSE-Hosting Service kann den Zugang zu den Leistungen beschränken, sofern die Sicherheit des Netzbetriebes, die Aufrechterhaltung der Netzintegrität, insbesondere die Vermeidung schwerwiegender Störungen des Netzes, der Software oder gespeicherter Daten dies erfordern.
§2.2
Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist ein Datentransfervolumen von zwei Gigabyte pro Monat im Tarif enthalten. Das genutzte Datentransfervolumen ergibt sich aus der Summe allen mit dem Kundenauftrag in Verbindung stehenden Datentransfers (z.B. Mails, Download, Upload, Webseiten). Für die Feststellung des Datentransfervolumens entspricht ein Gigabyte eintausendvierunzwanzig Megabyte, ein Megabyte eintausendvierunzwanzig Kilobyte und ein Kilobyte eintausendvierunzwanzig Byte.
§2.3
Der Kunde wählt bei der Bestellung einen konkreten Tarif aus. Die Kombination verschiedener Aktions-Angebote ist nicht möglich.
§3 - Gewährleistung, Haftung
§3.1
BSE-Hosting Service übernimmt keine Haftung für den Inhalt der bei ihnen gehosteten Internet-Seiten. Auch für die Sicherung der vom Kunden bereitgestellten Daten und/oder Internetseiten obliegt dem Auftraggeber, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Außerdem übernimmt BSE-Hosting Service keine Haftung für Ausfälle des Internet-Servers und somit für eine eventuelle Nichterreichbarkeit der gehosteten Seiten (siehe 2.1). Sollte ein Ausfall länger als zwei Wochen betragen, so hat der Auftraggeber das Recht den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen und Schadensersatz zu fordern. Dieser Schadensersatz kann jedoch maximal die Vertragssumme betragen. Jeder höhere Schadensersatz ist nur bei grober oder vorsätzlicher Fahrlässigkeit der BSE-Hosting Service zulässig.
§3.2
Auf Hardware für Personal-Computer beträgt die Gewährleistung bei Neuwaren 24 Monate und bei gebrauchten Teilen maximal 12 Monate. Veränderte Gewährleistungen bedürfen der Schriftform.
§3.3
Dem Verbraucher steht ein Widerrufsrecht zu. Nach Maßgabe des Fernabsatzgesetzes hat er innerhalb zwei Wochen nach Erhalt der Ware die Möglichkeit, den Vertrag ohne Begründung zu widerrufen. Der Widerruf kann schriftlich oder durch Rücksendung der Ware erfolgen. Ausschluß sind Waren, die per Vorkasse nach Angebot in Auftrag gegeben wurden. Bei Hosting - Paketen ist ein schriftlicher Widerruf notwendig. Dieser kann über den Postweg oder dem Fax-Verfahren vollzogen werden. Ein Widerrufsrecht besteht grundsätzlich nicht bei Software und CD-Rom's, die vom Kunden entsiegelt wurden.
§3.4
Vor Beginn einer PC-Wartung bzw. Reparatur hat der Auftraggeber - sofern möglich - dafür zu sorgen, dass eine vollständige Sicherheitskopie seiner Daten gemacht wurden. BSE-Hosting Service kann für das Verschwinden, Löschen oder Verändern von persönlichen/geschäftlichen Daten, die dem Kunden obliegen, nicht zur Haftung gezogen werden.
§4 - Preise und Zahlung
§4.1
BSE-Hosting Service ist berechtigt, die Entgelte maximal einmal je Quartal zu verändern. Die Preise sind Festpreise. Die Veränderung bedarf der Zustimmung des Kunden. Die Zustimmung gilt als erteilt, sofern der Kunde der Veränderung nicht binnen vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. BSE-Hosting Service verpflichtet sich, den Kunden mit der Änderungsmitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinzuweisen.
§4.2
Die Zahlung für das Bereitstellen von Speicherplatz im Bereich Internet-Hosting erfolgt für jeweils 12 Monate im Voraus, soweit die Zahlungssumme nicht 150,- Euro übersteigt. Ansonsten erfolgt die Zahlung im Sechsmonate Abstand, sofern vertraglich keine andere Vereinbarung getroffen wurde. Gesonderte Vereinbarungen haben Vorrang. Sollte der Auftraggeber in Verzug geraten, so ist BSE-Hosting Service berechtigt pro abgesendete Mahnung einen Betrag von 5,- Euro in Rechnung zu stellen. Außerdem wird ab der ersten Mahnung ein Verzugszins von 4% über den Leitzins als Verzugsschaden fällig. Die nutzungsabhängigen Entgelte werden mit Rechnungsstellung fällig. Andere Entgelte hat der Kunde im Voraus zu zahlen. Der Abrechnungszeitraum bestimmt sich nach dem jeweils bestellten Tarif (laut aktueller Leistungsbeschreibung), längstens jedoch auf 12 Monate. Die Rechnung wird in dem Kunden per E-Mail übermittelt. Verlangt der Kunde eine Versendung der Rechnung auf dem Postweg, so ist BSE-Hosting Service berechtigt, pro Rechnung 2,- Euro zzgl. aktuelle Portogebühr der Deutschen Post AG zu veranschlagen.
§4.3
BSE-Hosting Service ist berechtigt, die Aktivierung einer Domain erst nach Zahlung der für die Registrierung vereinbarten Entgelte vorzunehmen.
§4.4
Gegen unsere Forderungen kann der Kunde nur mit unwidersprochenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
§5 - Eigentumsvorbehalt
§5.1
Jede Ware, egal ob Dienstleistung oder Ware, unterliegt dem Eigentumsvorbehalt der BSE-Hosting Service bis alle Forderungen ausgeglichen sind. Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers ist BSE-Hosting Service berechtigt, sämtliche Leistungen sofort und ohne Ankündigung bis zum Ausgleich aller berechtigten Forderungen einzustellen. Bei Kaufverträgen hat der Auftraggeber die Pflicht, nach Ankündigung die Ware im wiederverkaufsfähigen Zustand zurückzugeben. Ein Wertverlust des Kaufgegenstandes kann BSE-Hosting Service dann auch ohne Begutachtung Dritter geltend machen.
§6 - Internet-Präsenz, Inhalte von Internet-Seiten
§6.1
Der Kunde darf durch die Internet-Präsenz nicht gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter (Marken, Namens-, Urheber-, Datenschutzrechte usw.), verstoßen. Dem Kunden ist es ausdrücklich untersagt, pornographische, rassistische oder menschenfeindliche Inhalte auf seiner Homepage zu veröffentlichen. Ebenso sind Hetzkampagnen gegen Personen untersagt. Insbesondere verpflichtet sich der Kunde, keine auf Gewinnerzielung gerichteten Leistungen anzubieten oder anbieten zu lassen, die pornographische, erotische oder rassistische Inhalte (z.B. Nacktbilder, Peepshows, etc.) zum Gegenstand haben. Der Kunde darf seine Internet-Präsenz nicht in Suchmaschinen eintragen, soweit der Kunde durch die Verwendung von Schlüsselwörtern bei der Eintragung gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter verstößt. Bei Zuwiderhandlung gegen eine der vorstehenden Verpflichtungen hat BSE-Hosting Service das Recht, den Kunden vorerst von der Nutzung der Internet-Präsenz auszuschließen und bei groben Verstoßen eine Vertragsstrafe in Höhe von 1.200 € (in Worten: eintausendzweihundert Euro) zu erheben.
§6.2
BSE-Hosting Service ist nicht verpflichtet, die Internet-Präsenzen des Kunden auf eventuelle Rechtsverstöße zu prüfen. Nach dem Erkennen von Rechtsverstößen oder von Inhalten, welche gemäß Ziffer 8.1 oder 9.5 unzulässig sind, ist BSE-Hosting Service berechtigt, den Tarif zu sperren. BSE-Hosting Service verpflichtet sich, den Kunden bei solchen Verstoßen unverzüglich zu informieren.
§7 - Pflichten des Kunden
§7.1
Der Kunde sichert zu, dass die von ihm mitgeteilten Daten richtig und vollständig sind. Er verpflichtet sich, BSE-Hosting Service jeweils unverzüglich über Änderungen der mitgeteilten Daten zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage binnen 15 Tagen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen. Dieses betrifft insbesondere
• Name und postalische Anschrift des Kunden,
• Name, postalische Anschrift, E-Mail-Adresse sowie Telefon- und Telefax-Nummer des technischen Ansprechpartners für die Domain,
• Name, postalische Anschrift, E-Mail-Adresse sowie Telefon- und Telefax-Nummer des administrativen Ansprechpartners für die Domain sowie
• falls der Kunde eigene Name-Server stellt: Zusätzlich die IP-Adressen des primären und sekundären Nameservers einschließlich der Namen dieser Server.
§7.2
Der Kunde hat in seine E-Mail Postfächer eingehende Nachrichten in regelmäßigen Abständen von höchstens sechs Wochen abzurufen. BSE-Hosting Service behält sich das Recht vor, für den Kunden eingehende persönliche Nachrichten unwiderruflich zu löschen, wenn die in den jeweiligen Tarifen vorgesehenen Kapazitätsgrenzen überschritten sind. Die Vorhaltezeit für E-Mails beträgt mindestens 80 Tage.
§7.3
Der Kunde verpflichtet sich, von BSE-Hosting Service zum Zwecke des Zugangs zu deren Dienste erhaltene Passwörter streng geheim zu halten und den Provider unverzüglich zu informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten das Passwort bekannt ist. Sollten infolge Verschuldens des Kunden Dritte durch Missbrauch der Passwörter Leistungen von BSE-Hosting Service nutzen, haftet der Kunde auf Nutzungsentgelt und Schadensersatz. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass es ihm obliegt, nach jedem Arbeitstag, an dem der Datenbestand durch ihn bzw. seine Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen verändert wurde, eine Datensicherung durchzuführen. Diese Datensicherung darf nicht auf den Servern von BSE-Hosting Service abgelegt werden. Der Kunde hat eine vollständige Datensicherung insbesondere vor jedem Beginn von Arbeiten von BSE-Hosting Service oder vor der Installation von gelieferter Hard- oder Software durchzuführen.
§7.4
Der Kunde verpflichtet sich, ohne ausdrückliches Einverständnis des jeweiligen Empfängers keine E-Mails, die Werbung enthalten, zu versenden oder versenden zu lassen. Dies gilt insbesondere dann, wenn die betreffenden E-Mails mit jeweils gleichem Inhalt massenhaft verbreitet werden (sog. Spamming). Verletzt der Kunde die vorgenannte Pflicht, so ist BSE-Hosting Service berechtigt, den Tarif unverzüglich zu sperren.
§7.5
Der Kunde ist verpflichtet, seine Internet-Seite so zu gestalten, dass eine übermäßige Belastung des Servers, z.B. durch CGI-Skripte, die eine hohe Rechenleistung erfordern oder überdurchschnittlich viel Arbeitsspeicher beanspruchen, vermieden wird. BSE-Hosting Service ist berechtigt, Seiten, die den obigen Anforderungen nicht gerecht werden, vom Zugriff durch den Kunden oder durch Dritte auszuschließen. BSE-Hosting Service verpflichtet sich, den Kunden unverzüglich von einer solchen Maßnahme in Kenntnis zu setzen.
§7.6
Volumen für zusätzlichen Datentransfer (siehe 9.7) wird im Rahmen der technischen Leistungsfähigkeit der Server und unter Berücksichtigung der Leistungsverpflichtung gegenüber den anderen Kunden für ein zusätzliches Entgelt, dessen Höhe sich aus der jeweils gültigen Preisliste ergibt, zur Verfügung stellen.
§7.7
Der Kunde kann gegenüber BSE-Hosting Service schriftlich vorgeben, bis zu welcher Obergrenze ihm monatlich zusätzliches Datentransfervolumen eingeräumt werden soll. Besteht eine solche Vorgabe und wird diese Obergrenze erreicht, ist zusätzlicher Datentransfer im entsprechenden Monat nicht mehr möglich.
§7.8
Der Kunde verpflichtet sich, auf den bei BSE-Hosting Service gestellten Tarifen, keine Chats zu starten, es sei denn, ihm liegt eine schriftliche Genehmigung der BSE-Hosting Service vor oder der Tarif beinhaltet einen gestellten Chat der BSE-Hosting Service.
§8 - Schlussbestimmungen
§8.1
Jegliche Änderungen, Ergänzungen oder die teilweise oder gesamte Aufhebung des Vertrages bedürfen der Schriftform, auch die Abänderung oder Aufhebung des Schriftformerfordernisses. Dies gilt nicht wenn und soweit BSE-Hosting Service Leistungen anbietet, für die Besondere Geschäftsbedingungen existieren. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts, öffentlich - rechtliches Sondervermögen oder im Inland ohne Gerichtsstand ist, Bocholt. BSE-Hosting Service ist darüber hinaus berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. Für die von BSE-Hosting Service auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgeschlossenen Verträge und für aus ihnen folgende Ansprüche gleich welcher Art gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen zum Einheitlichen UN-Kaufrecht über den Kauf beweglicher Sachen (CISG).
§8.2
Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder des Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle jeder unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahe kommende Ersatzbestimmung, wie sie die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Entsprechendes gilt für Unvollständigkeiten.